Motorrad-Klassen

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Eine 3. EU-Führerschein-Richtlinie sorgte für eine weitere europäische Vereinheitlichung der Führerscheine und führte zu Neuregelungen bei den Fahrerlaubnisklassen. In Kraft traten die gesetzlichen Änderungen am 19.1.2013.
Für alle, die den Führerschein vor dem 19.1.2013 erworben haben, gelten die Neuregelungen nur bezüglich der Punkte, in denen sich Verbesserungen/Erweiterungen für den Fahrer ergeben. Beschränkungen, die mit den neuen Regelungen einhergehen, gelten für alte Führerscheine nicht.

Befristung des Führerscheins

Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Bisher galten Führerscheindokumente unbefristet. Nach Ablauf der 15 Jahre werden die Führerscheindokumente von der Verwaltung umgetauscht, d.h. der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung oder Prüfung verbunden sein, sondern geschieht aus Gründen der Fälschungssicherheit.
Bis 2033 müssen zusätzlich alle anderen - bisher unbefristet - ausgestellten Führerscheine erstmalig umgetauscht werden.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Führerscheinklassen finden Sie auf der Seite "Zweiradführerschein.de"
 

 
 
Motorrad-Klassen

Mofa

  Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ Hubraum und 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung in Theorie und Praxis
Prüfung nur theoretisch
 

AM

  Zweirädrige Kleinkrafträder bis max. 50 cm³ und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 kn/h
Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung in Theorie und Praxis
 

A1

  Krafträder (mit Beiwagen) bis max. 125 cm³
Motorleistung max. 11 kw
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung in Theorie und Praxis
Klasse AM eingeschlossen
 

A2

  Krafträder (mit Beiwagen) bis Motorleistung max. 35 kw
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung in Theorie und Praxis
Klassen AM, A1 eingeschlossen
 

A

  Krafträder (mit Beiwagen)
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung in Theorie und Praxis
Klassen AM, A1´, A2 eingeschlossen
 
   
   

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